Erstmal abwarten, wie's läuft, Frank. Vielleicht gehen die fehlenden Angaben ja aus Anlagen zum Päckchen hervor. Wenn nicht, hat der Shop eine Kontaktadresse bei eBay, wo man das erfragen kann. Wenn da keine Reaktion erfolgt, kann Micha sich auch an eBay selber wenden.
Denn wie oben schon geschrieben, hat der Shop den Status "Verkäufer mit Top-Bewertung". Wenn man sich bei eBay durchklickert, findet man, dass eBay diesen Status mit Rabatten und einer höheren Sichtbarkeit vergütet. Dafür aber von den gewerblichen Verkäufern Standards fordert, auch zum Thema Widerruf. http://pages.ebay.de/help/policies/selling-practices.html#returns
Ich wäre daher mal optimistisch, dass das mit der Rückgabe schon klappen wird. Wenn eBay nicht dahinter steht, dass die gesetzten Standards auch eingehalten werden, hätte man sich diese ja auch gleich schenken können. Sowas ist doch eine Imagefrage für die Plattform.
Aber wie auch immer - bin jetzt natürlich sehr gespannt wie es weiter geht.
Edit - Hat sich mit Deinem Post überholt, Knipser. AGB einholen und Rechtsstand klären, wäre auch meine Reaktion gewesen - bis Du mit dem Brexit um die Ecke gekommen bist. Da fragt man sich als Kunde dann ja, was AGB wert sind, wenn die politische Grosswetterlage die Dinge so kompliziert macht.
— geändert am 14.10.2016, 09:28:39
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