Nach unserem Gewährleistungsrecht haftet der Verkäufer - auch für Werbeaussagen der Hersteller (seit 2002) und mit dem Verkäufer ist man viel schneller auf Augenhöhe.
Der Fachhändler hat ebenfalls AGB´s die sich auf den Hersteller beziehen und alle deren AGB´s beeinhalten:
(Auszug aus AGB´s der ACR Telecom):
11.3 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
a) Mängel infolge fehlerhafter Fremdmontage, infolge falscher Bedienung der Ware oder seines Zubehörs,
b) Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung,
c) schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsverhältnisse oder sonstige Einflüsse außerhalb der Ware.
11.4 Der Kunde hat die Hinweise und Pflegeanleitungen der jeweiligen Hersteller zu beachten.
11.5 Im Rahmen des Vertrages gegebenenfalls erforderliche Prüf- und Reparaturleistungen werden durch einen von der
ACR Telecom GmbH Buchen benannten bzw. durch einen vom Hersteller autorisierten Fachbetrieb durchgeführt.
Dieser wird dem Kunden von der ACR Telecom GmbH Buchen jeweils mitgeteilt.
Grade der Punkt 11.4 ist hier der entscheidende... Selbst wenn es einen schaden gibt, kann der Händler nur das machen was vereinbart ist.
Da kann der Beste Anwalt kommen... wer sein Smartphone unsachgemäß behandelt, handelt im grunde schon Fahrlässig.
Das ist doch, was ich meine! Was ist richtige Nutzung? Wenn Sony sagt, es war richtig? Bestimmt nicht!
Ja wenn Sony es sagt. Es steht FEST geschrieben, was mit dem XZ möglich ist. Somit ist doch alles gesagt?! Unsachgemäße beispiele sind ebenfalls gegeben... Es steht ebenso FEST, dass das XZ nur unter normalem Wasser - kein Sprudel, kein Salzwasser etc. Sony hat sich schon die Mühe gemacht, es für die "Dummen" so zu formulieren.
Wasserschaden ist Generell nunmal NIE, ein Garantie-Fall. Ich kann gerne mal bei Sony Nachfragen wie es aussieht, wenn der Hersteller mist gebaut hat....
Wenn nicht mit Wasserfestigkeit geworben wird, ist der Passus haltbar. Wenn aber damit geworben wird, ist er überraschend und damit unwirksam.
Schlicht und einfach Falsch. Die Wasserfestigkeit - wohl bemerkt Wasserfest, nicht Wasserdicht! - wird sofort eingeschränkt :
"Was macht uns so sicher? Um die hohen Schutzklassen IP55 und IP57 zu erfüllen, tauchen wir das Xperia Z für 30 Minuten unter Wasser ..."
30 Minuten. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist das absolute Maximum.
Das gleiche gilt auch für den Staubschutz: "Staubgeschützt" heißt es auf der Webseite und in der anleitung - ist etwas anderes als Staubdicht.
Das ist keine Auslegungssache - sondern auch wieder ein Fakt.
Darüber hinaus, gibt es in der Anleitung selbst doch Warnhinweise die davon Abraten, dass XZ in Verbindung mit Wasser zu nutzen.
Was alles in Verträgen festgehalten wird und was im Fall der Fälle überhaupt greift, sind zwei paar Stiefel. Aus Erfahrung weiß ich, dass sich Juristen dessen bewusst sind, aber den Passus als Einschüchterung trotzdem drin lassen. Den paar Leute, die ihre Rechte kennen und durchsetzen, steht ein mehrfaches gegenüber, die sich einschüchtern lassen.
Natürlich ist es von Fall zu Fall anders, je nachdem wie oder Wodurch der Jeweilige Schaden entstanden ist.
Aber man akzeptiert doch erst einmal den Bestehenden Vertrag, und die daraus resultierenden Folgen.
Und ich möchte gerne mal den Jurist sehen, der sich aufgrund solch einer Sicheren Basis von Sony mit denen anlegen möchte. Bei einer Sammelklage sähe das ganze evtl. anders aus - da hier ein Herstellungsfehler einfacher nachgewiesen werden kann.
Aber ich bin mir sicher, dass kein Anwalt der Welt (außer man beschmeißt ihn mit Geld!) sich einen einzelnen aussichtslosen Fall antun würde.
Edit: Grade eine Antwort von Sony bekommen:
Berater (Name entfernt): Hallo Herr B.! Sofern ein Fabrikationsfehler vorliegt, wird natürlich eine Garantieleistung erfolgen aber dies muss zuvor von der Werkstatt geprüft werden.
Ich glaube damit dürfte doch alles klar sein oder?
— geändert am 22.08.2013, 14:01:40
Schenkt Ihnen nichts, aber nehmt Ihnen alles!
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