Samsung Galaxy S7 Edge — Wasser eingedrungen

  • Antworten:271
Andreas V.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 7.352

14.12.2016, 17:51:05 via Website

Ich kenne da jemanden, der hat pro Jahr hundert Smartphones in der Hand... Der schwört drauf. Wenn es nur nicht so teuer wäre... ;)

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C. F.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 772

18.12.2016, 15:37:41 via Website

Frauke N.

Das mit dem Red Bull hat nur noch niemand ausprobiert, wer weiss? :P

Na ja, die wenigsten werden hinterher darüber berichten können...(silly)

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Ludwig
  • Forum-Beiträge: 52

18.12.2016, 17:41:41 via Website

Samsung redet sich ganz einfach raus und wird behaupten, daß Du damit im Schwimmbad
in 3m Wassertiefe getaucht bist, nun beweise mal das Gegenteil,
genau so haben sie sich bei meinem Arbeitskollegen versucht rauszureden, Er klagt jetzt gegen Samsung.
Allerdings gibt es aber auch Leute die von Samsung anstandslos ein neues Gerät bekommen haben.

— geändert am 18.12.2016, 17:42:45

Antworten
Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

18.12.2016, 21:00:03 via Website

Samsung beschäftigt in ihrer Rechtsabteilung Anwälte, die ein Anfangsgehalt von 80 k haben, die werden sich wegen etwaiger Rechtsstreitigkeiten keine Sorgen machen.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

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Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

18.12.2016, 22:18:00 via Website

Moin allerseits!

Offenbar geht es jetzt los mit den Folgen des Wasserbades...
Die Kamera geht nicht mehr. Wenn ich sie starte, erscheint kein Bild, sondern nur die Bedienknöpfe unten.
Es gibt ja so ein Service-Menu, das man mit [stern]#0[stern]# aufrufen kann, dort kann man alles mögliche testen, auch die Kamera über den Punkt "Megacam". Wenn ich das aufrufe, erscheint nach einiger Zeit der Fehler "Achtung, Kamerafehler".
Auch die Sensoren scheinen eine Fehlfunktion zu haben, wenn ich den ensprechenden Menüpunkt in dem Systemmenü aufrufe, sollten eigentlich Sensordaten der ganzen Sensoren abrufbar sein. Es erscheint aber nur ein schwarzer Bildschirm.

Desweiteren erscheint beim Versuch, irgendwelche Berechtigungen für Apps zu vergeben, immer der bekannte Overlay-Fehler. Ich habe alle Maßnahmen, die es dazu im Netz zu finden gibt, ausprobiert, es hilft nichts. Ich kann keine Berechtigungen mehr vergeben, außer nach einem Start im sicheren Modus.

Ich werde jetzt das Teil mal auf Werkseinstellungen zurücksetzen, und dann sehen, ob es wieder geht.

Falls nicht, ist die Frage, wie ich dann weiter vorgehen soll.
Generell stellt sich die Frage, ob ich bei einer Reklamation den Versuch mit dem Wasserbad erwähnen sollte oder nicht. Ich vermute, wenn die das Ding auseinander bauen, werden die sehen, dass Wasser eingedrungen ist.
Andererseits könnte ich Glück haben, dass die das Gerät vielleicht einfach austauschen, es ist ja erst einen Monat alt.

Und dann stellt sich noch die Frage, an wen ich mich mit meiner Reklamation wenden sollte. An den Samsung Support oder an Saturn, wo ich das Teil gekauft habe.

Was meint Ihr? Wasserbad erwähnen? Samsung oder Saturn?

Echt Mist alles...

Danke und viele Grüße,

Björn

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Ludwig
  • Forum-Beiträge: 52

19.12.2016, 09:51:18 via Website

Frk

Samsung beschäftigt in ihrer Rechtsabteilung Anwälte, die ein Anfangsgehalt von 80 k haben, die werden sich wegen etwaiger Rechtsstreitigkeiten keine Sorgen machen.

Und weiter?
Samsung beschäftigt lediglich Vertragsanwälte und die kochen auch nur mit Wasser.
Ich habe Ähnliches bereits mit Sony hinter mir, dumm ist bei diesen Sachen, daß es einige User gibt, die das gleiche Problem haben und da werden meistens die Gerichte hellwach.

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 09:58:21 via Website

Moin!

So, Gerät auf Werkseinstellungen zurück gesetzt, Kamera geht immernoch nicht.
Habe dann noch das letzte System-Update eingespielt, danach funktionierte das Teil noch (eben bis auf die Kamera).
Dann noch ein paar kleine Programme installiert, doch plötzlich hat sich der Playstore aufgehängt. Neustart gemacht, Gerät fährt nicht mehr hoch.
Es wird ein symbolisiertes geöffnetes Vorhängeschloss angezeigt, darum herum dreht sich ein Pfeil.
Nichts geht mehr, auch ein Hochfahren im sicheren Modus klappt nicht. Beim Hochfahren erscheint zunächst noch das Samsung-Logo, dann kann ich noch das Sperrmuster eingeben, dann erscheint "Android wird gestartet", und dann kommt das Schloss-Symbol.

Ich werde heute Abend zu Saturn gehen, das Problem schildern, und nach einem Austauschgerät fragen. Ich hoffe, dass das klappt, bin aber skeptisch...

Werde berichten.

viele Grüße,

Björn

Antworten
Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

19.12.2016, 09:58:25 via Website

Für 80k würde ich als Anwalt aber nicht arbeiten ....

Mein Mainframe -> HP16C
Samsung Galaxy S23Ultra 512GB Edition
Troubleshooting-Probleme? -> Kepner Tregoe!

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 09:59:58 via Website

Ich glaub's nicht, jetzt geht es plötzlich wieder (bis auf die Kamera)...

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.505

19.12.2016, 10:07:31 via Website

Und nun.....
das Gerät hat auf jeden Fall einen Schaden, was nützt da die Rumspielerei.:?

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 10:13:51 via Website

Moin!

Nützt nichts, aber es wäre ja denkbar gewesen, dass die Kamera aufgrund eines Software-Fehlers nicht mehr funktioniert hat. Daher der Versuch, es auf Werkseinstellungen zurück zu setzen. Ansonsten hat das Teil ja soweit funktioniert, und es wäre ja ebenfalls möglich gewesen, dass die Flüssigkeit im Inneren verdunstet ist, und das Gerät den "Wassereinbruch" unbeschadet überstanden hat.

Hat es aber offenbar nicht, daher werde ich nachher bei Saturn mein Glück versuchen. Natürlich werde ich zunächst sehr nett vorgehen, und sehen, wie der Verkäufer reagiert. Wenn er sich sträubt, kann ich immer noch den Geschäftsführer sprechen, und ihm eindrücklicher schildern, dass ich das Gerät geschäftlich benötige, und nicht lange Zeit darauf verzichten kann.

Ich hoffe, dass es klappen wird...

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.505

19.12.2016, 10:16:05 via Website

Viel Glück....

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

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Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 10:27:28 via Website

werde ich sicher brauchen...

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Chris
  • Forum-Beiträge: 99

19.12.2016, 10:55:14 via App

Leider werden die spätestens bei der Reparatur dann merken, dass es feucht geworden ist. Die Hersteller verbauen in den Geräten Indikatoren dafür. Da wirst du leider die Torte im Gesicht haben. Nichts desto trotz würde ich auch versuchen, das Gerät zu tauschen.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

19.12.2016, 11:29:08 via Website

Im Rahmen der Gewährleistung muss der Händler aber gegenüber dem Kunden nachweisen, dass er das Gerät nicht dem Zweck entsprechend genutzt hat bzw. selbst für den Schaden verantwortlich ist. Ich würde zum Händler gehen und mich mit meinen Äußerungen zurückhalten und ihm klar machen, dass ein Defekt vorliegt (Kamera startet nicht) und du einwandfreie Ware verlangst. Nicht mehr und nicht weniger.

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 11:49:30 via Website

Moin!

Genauso habe ich es vor. Ich suche mir einen Verkäufer, und werde ihn höflich darauf hinweisen, dass das Teil nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die Kamera ist ja ein wesentlicher Bestandteil des Gerätes, auch wenn ich sie persönlich sie kaum nutze.

Das mit dem Wasserbad werde ich gar nicht erwähnen, denn es ist ja nichts ungewöhnliches, ein als IP68 zertifiziertes Gerät kurz in eine Schüssel mit Wasser zu legen.
Ich habe es gemäß den Spezifikationen behandelt, und das muss es abkönnen. Und wie Frank König schon schrieb, die müssen mir beweisen, dass ich es außerhalb der Spezifikationen verwendet habe.

Ich werde darauf aber erst eingehen, wenn die sich weigern, mir ein Austauschgerät zu geben. Immer erst nett versuchen, und wenn man damit nicht weiter kommt, sachlich und selbstbewusst argumentieren.

Allerdings habe ich wahrscheinlich kein Anrecht auf ein Austauschgerät und müsste wohl eine Reparatur akzeptieren, oder? Aber vielleicht sind die ja kulant, so kurz vor Weihnachten ;o)

Bin schon sehr gespannt und kann es kaum abwarten...

Viele Grüße,

Björn

PS: Momentan funktioniert es wieder problemlos (bis auf die Kamera)...

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

19.12.2016, 12:03:03 via Website

Es wird darauf hinauslaufen, dass sie das gerät öffnen, verfärbte Feuchtigkeitssensoren feststellen und einen kostenlosen Ersatz oder eine kostenlose Reparatur ablehnen.

Darauf würde ich nur entgegnen: "Wie kann bei einem IP68-zertifizierten Gerät ein Feuchtigkeitssensor anspringen?" Dann kommen sie mit nicht richtig geschlossenen Abdeckungen, was ich mit "Ist es so kompliziert, dass Laien die Abdeckung falsch schließen können?"

Müli

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

19.12.2016, 12:32:05 via Website

...und dann liegt die Beweislast wieder beim Händler. Die Feuchtigkeitssensoren /-Indikatoren könnten ja immerhin schon bei Auslieferung verfärbt gewesen sein, die Abdeckungen nicht richtig schließen usw.

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 12:33:02 via Website

Moin!

Ich habe mich mal ein Bisschen informiert, nach meiner Ansicht sieht das eigentlich ganz gut für mich aus.
Wenn ich die Paragrafen aus dem BGB richtig verstanden habe, habe ich ein Recht auf ein Austauschgerät.

Besonders interessant sind folgende Bemerkungen:
Zur Wasserdichtigkeit, also kann man mir das Baden des Gerätes in der Wasserschüssel zum Vorwurf machen?
Dazu steht im BGB §434 "Sachmangel" unter anderem:

"Zu der Beschaffenheit [...] gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann"

Also wenn das nicht eindeutig ist. In dem Werbespot, wo dem Mann das s7 in die Spüle fällt, wird ja wohl eindeutig suggeriert, dass es das schadlos übersteht. Dann gibt es noch das offizielle Zertifikat nach IP68, mit dem auch offensiv geworben wird.
Da kann mir keiner erzählen, dass die sich mit einem irgendwo im Handbuch versteckten einzelnen Satz rausreden können.

Jetzt zur "Nacherfüllung", die in §439 geregelt ist.
Hat ein Gerät einen Mangel, hat man als Käufer innerhalb der ersten 6 Monate die Wahl, ob man ein Austauschgerät haben möchte, oder ob man eine Reparatur akzeptiert:
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Das kann der Verkäufer nur verweigern, wenn:
"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist."

Also wie ich das sehe, ist das doch recht eindeutig.
Das Gerät hat offensichtlich einen Defekt (Kamera geht nicht). Also ist Nacherfüllung angesagt.
Selbst wenn herauskommt, dass eingedrungenes Wasser die Ursache ist, müssen die mir beweisen, dass ich das Gerät unsachgemäß behandelt habe.
In der Werbung und mit dem IP68 Zertifikat wird die Wasserdichtigkeit beworben, daher können die mir sicher keinen Vorwurf machen, dass ich das Ding kurz mal ins Wasser gelegt habe.

Ich habe mir die Paragrafen ausgedruckt, und wenn die sich bei Saturn querstellen, hole ich die aus der Tasche und dann sehen wir mal, wie sie reagieren.

Bin noch gespannter, was nachher passiert. Ich hoffe, ich gehe mit einem neuen s7 edge aus dem Laden.

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

19.12.2016, 12:39:07 via Website

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" gilt auch hier. Paragraphen bringen dir in einer Diskussion mit dem Händler nix. Besteh einfach auf dein Recht, ein einwandfreies Gerät zu bekommen. Punkt. Setz ihn unter Zugzwang. Du hast Geld bezahlt, du verlangst zu Recht ein funktionierendes Gerät.
Auch wenn man vieles über Saturn, Media Markt und co hört und liest: ich hatte da noch nie Probleme, mein Recht durchzusetzen. Bleib höflich, aber bestimmend. Wenn du direkt mit Paragraph X, Verordnung Y und Gesetz Z anfängst, wird das nichts werden.

— geändert am 19.12.2016, 12:41:30

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

19.12.2016, 12:39:41 via Website

Dazu muss der Verkäufer die Eindeutigkeit aber genauso wie du sehen ;)

Wenn das im Video in die Spüle gefallen ist, darfst du sogar davon ausgehen, dass es Spülmittel unbeschadet übersteht.

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.505

19.12.2016, 12:44:50 via Website

Björn Krüger

Ich habe mir die Paragrafen ausgedruckt, und wenn die sich bei Saturn querstellen, hole ich die aus der Tasche und dann sehen wir mal, wie sie reagieren.

Bin noch gespannter, was nachher passiert. Ich hoffe, ich gehe mit einem neuen s7 edge aus dem Laden.

Jo,
hau denen die Paragraphen um die Ohren und verlasse den Laden nicht ohne neues Smartphone.

Und nimm ne Schüssel Wasser mit dann kannst du das neue Smartphone gleich im Laden unter Zeugen testen.(cool)

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Andreas V.Gelöschter Account

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

19.12.2016, 12:55:55 via Website

Frank K.

...und dann liegt die Beweislast wieder beim Händler. Die Feuchtigkeitssensoren /-Indikatoren könnten ja immerhin schon bei Auslieferung verfärbt gewesen sein, die Abdeckungen nicht richtig schließen usw.

Die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten immer beim Verkäufer, auch wenn er versucht, sie umzukehren.

Ein Praxisfall: Ein Schulfreund arbeitet in der Batterietechnik und es gab einen Großauftrag aus den USA. Versand per Schiff. Mein Kumpel hat moniert, dass die Verpackung der Batterien nicht ausreichend für eine Schiffreise sei, was aber von höherer Stelle verneint wurde. Ergebnis: 80% der Batterien kamen als defekt zurück.

Es ist also sehr wohl möglich, dass die Sensoren bereits bei Auslieferung verfärbt waren. Du kannst das nicht nachvollziehen, also hat die Verfärbung keine Aussagekraft, solange man Dir nicht nachweist, das Smartphone geöffnet zu haben.

— geändert am 19.12.2016, 12:56:52

Antworten
Chris
  • Forum-Beiträge: 99

19.12.2016, 13:01:06 via App

Trotzdem musst du erst die Möglichkeit zur Reparatur gewähren. Und das ganze zweimal. Erst dann könntest du vom Vertrag zurück treten. Ein Tausch wird nur über die Kulanz funktionieren.

Aber das alles ist ja auch egal, Hauptsache du bekommst wieder ein funktionstüchtiges Gerät.

Halt uns auf dem Laufenden.

— geändert am 19.12.2016, 13:01:23

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

19.12.2016, 13:02:36 via Website

Chris

Trotzdem musst du erst die Möglichkeit zur Reparatur gewähren. Und das ganze zweimal. Erst dann könntest du vom Vertrag zurück treten.

Nach BGB ist das nicht der Fall.

BGB § 439

Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

— geändert am 19.12.2016, 13:04:03

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 13:18:47 via Website

Moin!

Ich habe nicht vor, denen gleich die Paragraphen um die Ohren zu hauen, hatte ich ja auch geschrieben. Erst nett aber bestimmt nachfragen und ein Austauschgerät verlangen.
Erst wenn man sich dabei querstellt, würde ich den Kram rausholen, und damit argumentieren.
Ich wüsste nicht, was man dem entgegen setzen könnte. Das ist in meinen Augen alles komplett eindeutig.

Ich gehe davon aus, dass ich den Laden heute Abend ohne große Diskussionen mit einem neuen s7 edge verlassen werde. Laut online-Shop haben die noch welche auf Lager.

Noch zur Werbung mit der Spüle:
Man sieht in dem Spot, dass das Wasser gerade in die Spüle läuft, es ist aber kein Schaum erkennbar. Dann fällt dem Mann das s7 (edge) ins Wasser, es wird ein Anruf signalisiert, er fischt es aus dem Wasser und nimmt den Anruf an.
Auch dabei ist wieder kein Schaum auf dem Wasser zu erkennen. Insofern könnten die sich vielleicht darauf berufen, dass das Gerät nur in klarem Wasser "baden" darf.
Ich meine, das ist auch in der IP68 Spezifikation so geschildert, dass sich alles nur auf klares Wasser bezieht. Salzwasser oder auch Seifenlauge werden glaube ich explizit ausgeschlossen.
Aber das ist in meinem Fall ja auch egal, ich hab's ja in klares Wasser getaucht.

So langsam weicht die Aufregung der Freude, was meinen Besuch heute Abend bei Saturn angeht...

Werde auf jeden Fall berichten.

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 13:21:55 via Website

Moin!

noch zur Anmerkung von Chris, dass ich zunächst eine zweimalige Reparatur akzeptieren muss.
Sehe ich nicht so, siehe §439 BGB, hat ja auch Aries schon geschrieben.

Alles das gilt ja innerhalb der ersten 6 Monate. Meins ist gerade mal einen Monat alt, also ich denke, das wird schon klappen.

Und ich glaube auch, dass Saturn, als riesengroße Kette sich da nicht so anstellen wird. Das ist für die doch Peanuts, die Rechtslage ist (meiner Ansicht nach) eindeutig, was sollen die sich da querstellen?

Was für die allerdings etwas ärgerlich ist, dass ich das Teil im Rahmen der Black Friday Aktionen für 499€ geschossen habe. Jetzt kostet es 629€. Aber auch das ist eigentlich kein Grund, den Umtausch abzulehnen.
In einem der Paragrafen steht sogar, dass man als Kunde Schadenersatz verlangen kann, wenn man das gleiche Gerät woanders nur zu einen höheren Preis bekommen kann. Also z.B. wenn der Laden das Gerät nicht mehr im Programm hat, und man nur den Kaufpreis erstattet bekommt.

Viele Grüße,

Björn

— geändert am 19.12.2016, 13:26:01

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

19.12.2016, 13:26:11 via Website

Es gibt ein Urteil, bei dem ein Richter entschieden hat, der Käufer müsse Nachbesserungen hinnehmen. Aber zum einen gelten Urteile meistens nur für den verhandelten Fall. Bis sie allgemeingültig werden, müssen die Instanzen durchgegangen werden. Zum anderen weiß man ohne Urteilsbegründung nicht, warum der Richter so entschieden hat. Daher mag das als Argument für den Verkäufer ein Strohhalm sein, den man aber sehr leicht abknicken kann: "Mich interessiert das Urteil nicht, mein Gerät ist kaputt und ein Umtausch steht mir zu."

— geändert am 19.12.2016, 13:27:20

Antworten
Onslaught
  • Forum-Beiträge: 504

19.12.2016, 13:55:59 via Website

Es ist defacto so, dass du KEIN Recht hast direkt einen Umtausch zu verlangen. Ist ein Mangel, auch wenn es ein versteckter Mangel ist, vorhanden, kann der Verkäufer auf Nachbesserung bestehen, dagegen hast du kein Rechtsmittel. Das musst du akzeptieren. Erst nach zweimaliger Nachbesserung kannst du entweder zurücktreten, oder Wandlung verlangen.

Das war schon zu Zeiten meiner kaufmännischen Ausbildung so. Und das ist 16 Jahre her.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

19.12.2016, 13:59:37 via Website

David H., das mag zwar gelebte Realität sein, steht aber im Widerspruch zum genannten Gesetz.
Aries hat dies am 19.12.2016, um 13:02:36 Uhr belegt.

Außerdem heißt der Begriff "Wandelung", nicht "Wandlung". Zweiten Begriff findet man heutzutage in Österreich.

Edit 20.12.2016, 13:13 Uhr: sinnloser Kommentar entfernt.

— geändert am 20.12.2016, 13:14:41

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 14:00:28 via Website

Moin!

Aber was ist mit BGB § 439 (schon mehrfach zitiert):

"Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen"

Da steht, dass ich zwischen "Beseitigung des Mangels" oder "Lieferung einer mangelfreien Sache" wählen kann.

Was denn nun? Ich meine, wozu gibt es solche Gesetze, wenn sie nicht anwendbar sind? Der Text ist doch eindeutig.

Naja, ich werd's ja heute Abend erleben.

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

19.12.2016, 14:03:23 via Website

Lass dich nicht ins Bockshorn jagen.
Du als Käufer kannst entscheiden, ob das Gerät repariert werden soll oder ob es ein neues sein soll. Schwierig würde es nur dann, wenn der Verkäufer kein Ersatzgerät liefern kann, weil z. B. das Gerät nicht mehr hergestellt wird. Das ist aber bei dem Galaxy S7 Edge nicht der Fall.

Antworten
Andreas
  • Forum-Beiträge: 2.089

19.12.2016, 14:06:38 via Website

Was heuten Abend kommt ist schon klar, du bekommst kein neues von Saturn! Und die werden es zur Reparatur einsenden, und da stellen die den Wasserschaden fest und übermitteln dir einen Kostenvoranschlag....

LG Andreas: HTC Legend- SGS und nun HTC one X : Niemand hat dich gefragt, ob du leben willst. Also hat dir auch niemand zu sagen, wie du leben sollst!

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 14:07:18 via Website

Jetzt juckt's mich in den Fingern und ich würde am liebsten alles stehen und liegen lassen, und sofort zu Saturn rennen.
Aber ein Bisschen muss ich leider noch arbeiten...

Ich find's cool, wie aktiv dieser Thread hier geworden ist. Das geht ja echt Schlag auf Schlag! Ist ja aber auch wahrscheinlich von großen allgemeinen Interesse, was dabei heraus kommt.

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 14:26:15 via Website

Moin!

Andreas, warum schreibst Du das? Was ist die Grundlage für Deine Aussage?
Die Gesetzeslage ist doch wohl recht eindeutig. Ich finde so eindeutig, wie die Aussage, dass Gras grün und der Himmel blau ist.
Man kann doch nicht einfach Gesetze ignorieren.

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.505

19.12.2016, 14:38:58 via Website

Mir ging es mit einem IP68 zertifizierten Samsung Gerät genau so wie Andreas es beschrieben hat.

So läuft es wohl öfters ab, deshalb hat Andreas das geschrieben.

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

19.12.2016, 14:40:42 via Website

David H.

Das war schon zu Zeiten meiner kaufmännischen Ausbildung so. Und das ist 16 Jahre her.

Damals hatten wir ein anderes Gewährleistungsrecht. Es gab nur 6 Monate. Es gab keine Beweislastumkehr. Wenn Sich das Urteil darauf bezieht, noch ein Grund mehr, es zu ignorieren.

Eine Gesetzeslage kann für uns eindeutig sein. Wenn Saturn es anders sieht - auch wider besseren Wissens - ergibt sich ein Konflikt. Den kann man lösen durch nachgeben, rechtlich alle Register ziehen oder einen Kompromis.

Ich erinnere mich an einen Fall aus meiner Zeit als Berufsanfänger. Da sagte mein Chef: "Natürlich hat der Kunde Recht. Wenn er mit einem Anwalt kommt, bekommt er sein Geld. Aber die wenigsten machen das. Und das Geld für den einen haben durch die anderen mehrfach eingespart."

— geändert am 19.12.2016, 14:44:33

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 14:52:50 via Website

Ich glaube, das hängt auch immer davon ab, wie man auftritt, und welche Argumente man auf den Tisch legen kann, und wahrscheinlich auch, an wen man gerät und welche Laune derjenige hat.

Und ich habe "unseren" Saturn-Markt immer als sehr kulant empfunden, insofern bin ich ganz guter Dinge. Allerdings ging es bei den bisherigen Reklamationen eher um kleinere Dinge mit geringerem Wert.
Aber aufregen kann ich mich immer noch, wenn es heute Abend zu einem Konflikt kommt.

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

19.12.2016, 14:57:13 via Website

Björn Krüger

Aber aufregen kann ich mich immer noch, wenn es heute Abend zu einem Konflikt kommt.

Nicht mal das musst Du!
Sei auf alles vorbereitet, damit Du sicher argumentieren kannst. Aber selbst wenn sie sich querstellen, nützt Aufregung nichts. Dann gehst Du eben und lässt von einem befreundeten Anwalt ein Schreiben aufsetzen. Hast Du nicht einen im Bekanntenkreis, der das mal eben machen würde?

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 14:59:43 via Website

Also einen Anwalt habe ich jetzt nicht im Freundeskreis. Höchstens einen Notar.
Aber erstmal abwarten. Tritt für sowas nicht auch die Rechtsschutzversicherung ein?
So eine habe ich glaube ich.

Antworten
Frk
  • Forum-Beiträge: 3.242

19.12.2016, 15:54:09 via Website

Wenn ich die ganzen Hobby-Juristen hier sehe, muss ich schon schmunzeln.
Ich wünsche dir viel Erfolg. Mit deinem Vorsatz, freundlich und höflich zu bleiben, solltest du gute Chancen haben.

»Die Möglichkeiten der deutschen Grammatik können einen, wenn man sich darauf, was man ruhig, wenn man möchte, sollte, einlässt, überraschen.«

Antworten
Sparky81
  • Forum-Beiträge: 80

19.12.2016, 15:55:59 via Website

Falls dir der Verkäufer dir nicht helfen kann, da er seine Richtlinien hat (Produkte werden nie ausgetauscht, sondern immer zur Reperatur gesendet, wie es bei Hervis der Fall ist) dann bringt es dir nur was mit dem Vorgesetzten zu sprechen der mehr Entscheidungsfreiheit hat.

— geändert am 19.12.2016, 15:56:21

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 15:58:16 via Website

Moin!

Ja, genau, wenn es mit dem Verkäufer nicht klappt, werde ich es beim Vorgesetzten versuchen. Aber auch da erstmal mit bestimmter Freundlichkeit. Und erst wenn das nichts bringt, hole ich die Zettel mit den Paragrafen aus der Tasche.

Kann es kaum noch abwarten, noch ca. 2h, dann wissen wir Bescheid...

Viele Grüße,

Björn

Antworten
Sparky81
  • Forum-Beiträge: 80

19.12.2016, 16:08:08 via Website

Inzwischen kannst am besten die Paragraphen auswendig lernen, sieht doch doof aus als abzulesen :D
Ich mach es auch dauernd mit bestimmender Freundlichkeit, klappt gut! Wenn man unsicher oder zu freundlich rüber kommt hat man weniger Chancen...

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.505

19.12.2016, 19:56:29 via Website

Wo bleibt dein Erfahrungsbericht.:?

Oder bist du so sehr mit dem Einrichten des neuen Smartphones beschäftigt?;)

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

19.12.2016, 20:03:48 via Website

In manchen Bundesländern sind die Geschäfte bis 22:00 Uhr offen. Vielleicht kämpft er noch?

Antworten
Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 20:40:39 via Website

Moin!

Na toll. Die Pessimisten hier hatten Recht. Am Infoschalter hat die Dame schon gesagt, dass das Gerät wohl eingeschickt werden muss. Sie hat mich dann aber in die Abteilung geschickt, wo ich einen Verkäufer angesprochen habe. Ich habe ihm gesagt, dass die Kamera nicht geht, das mit dem Wasserbad habe ich nicht erwähnt. Der Verkäufer hat noch alle möglichen Sachen versucht, um die Kamera in Gang zu bekommen, hat es aber natürlich nicht geschafft.
Dann ist er zum Abteilungsleiter gegangen, um zu fragen, wie man jetzt vorgehen soll. Nach kurzer Zeit kam er zurück und hat gesagt, dass das Gerät eingeschickt werden muss, man hätte das Recht eine Reparatur durchzuführen, ein Austauschgerät wäre nicht vorgesehen.
Ich habe gesagt, dass ich das nicht akzeptieren werde, und dass ich den Abteilungsleiter selbst sprechen möchte.
Der kam dann, und hat bestätigt, dass das Handy eingeschickt werden muss.
Es sei üblich, dass man als Verkäufer das Recht hat, bis zu 2x nachzubessern.
Ich habe ihm widersprochen, und dann die Paragrafen aus der Tasche geholt.
Aber auch das hat ihn nicht beeindruckt. Er hat gesagt, dass er das nicht kenne, und dass es üblich sei, das Gerät zur Prüfung zunächst zum Hersteller einzuschicken.
Im Übrigen hat der Verkäufer gesehen, dass die Linse der Selfie-Kamera von innen beschlagen ist, dass also Feuchtigkeit eingedrungen sein muss. Mir war das gar nicht aufgefallen. Daraufhin habe ich dann natürlich gesagt, dass ich das Handy kurz ins Wasser gelegt habe.
Er sagte, das sei ja auch mein gutes Recht, da das Gerät ja entsprechend dicht ist. Samsung würde das ja auch als Garantiegrund anerkennen.

Naja, nach einigem Hin und Her hat er mir dann ein s6 edge als Leihgerät angeboten, solange das s7 eingeschickt ist.
Ich habe das dann zähneknirschend akzeptiert, was blieb mir auch übrig.

Aber die Geschichte ist noch nicht zuende.

Auf dem Weg nach Hause hatte ich dann das Gefühl, dass ich mich habe abspeisen lassen, und habe mich geärgert. Daher wollte ich anrufen, um zu sagen, dass sie das Handy noch nicht einschicken sollen, da ich mich noch rechtlich beraten lassen möchte.
Also angerufen. Bin aber in der Zentrale gelandet, statt in der Filiale. Der Mitarbeiter dort hat mich gefragt, was denn mein Anliegen sei, und ich habe es ihm geschildert. Er fiel mir ins Wort und sagte, dass Saturn das Recht hätte 2x zu reparieren, und dass der Hersteller entscheidet, ob es sich um einen Garantiefall handelt oder nicht.
Ich habe ihm gesagt, dass ich das mit ihm nicht diskutieren möchte, sondern dass ich einfach nur einen Mitarbeiter aus der Bergedorfer Filiale sprechen möchte. Was glaubt Ihr, hat der Mann gemacht? Er hat einfach aufgelegt!! Was für eine Unverschämtheit!

Ich also ins Auto, und wieder zu Saturn. Dort den Filialleiter verlangt, der kam dann auch, es war der gleiche Mann, mit dem ich vorher schon gesprochen hatte.
Ich habe ihm gesagt, dass ich der Ansicht bin, dass ich das Recht auf ein Austauschgerät habe, und dass ich nicht möchte, dass das Gerät eingeschickt wird. Um das zu verifizieren, möchte ich mit einem Rechtsanwalt sprechen.

Wir sind dann so verblieben, dass ich mich morgen wieder melde, und dann entscheide, ob ich das Gerät einschicken möchte, oder ob ich anders vorgehe, je nachdem, was der Anwalt sagt.

Ich habe echt so einen Hals! ich habe doch nichts falsch gemacht! Ich habe ein IP68 zertifiziertes Gerät gekauft, das in der Werbung eindeutig als dicht beworben wird, und habe es ins Wasser gelegt. Dass dabei Wasser eindringt, habe ich doch nicht zu verantworten! Warum habe ich jetzt diesen ätzenden Ärger?

Mal sehen, ich werde morgen versuchen, einen Termin bei der Verbraucherzentrale zu bekommen.

Ist das ein Scheiß! (sorry)

Jetzt bin ich gespannt auf Eure Reaktionen.

Viele Grüße,

Björn

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

19.12.2016, 20:55:55 via Website

Du hast Recht! Du als Käufer kannst ein mängelfreies Telefon verlangen. Jetzt!

Wenn der Verkäufer das Telefon erst prüfen will, gerne. Im Laden! Nicht einschicken! Kann er das nicht, Pech gehabt!

Der Verkäufer darf nur dann auf Nachbesserung bestehen, wenn Du vom Kauf zurücktreten willst, den Kaufpreis mindern willst oder Schadensersatz forderst. Das willst Du aber alles nicht. Du willst ein funktionierendes Gerät.

Aber wie ich schon geschrieben habe, trotz besseren Wissens, lassen die Verkäufer den Käufer auflaufen. Die wenigsten wehren sich dagegen.

Und das beschlagene Objektivglas ist auch wurscht. Das Gerät ist IP68-Zertifiziert, also darf das nicht vorkommen. Sachmangel bewiesen! Klappe nicht geschlossen? Egal! Soetwas passiert jederzeit. Ich weiß ja nicht vorher, wann mir das Telefon in die Spüle fällt und kann demnach nicht den korrekten Sitz der Abdeckungen prüfen. Wird das von mir verlangt, habe ich eine Eigenschaft ohne Wert bekommen, was mir aber in der Werbung ganz anders suggeriert wurde.

— geändert am 19.12.2016, 21:03:09

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Björn Krüger
  • Forum-Beiträge: 452

19.12.2016, 21:25:21 via Website

Hallo Aries!
Erstmal danke für Deine Hinweise. Ich weiß, dass hier natürlich keine Rechtsberatung stattfinden kann und darf, aber vielleicht kannst Du mir für die Punkte, die Du genannt hast, ja ein paar Recherche-Ansätze nennen?

Also folgende Thesen müsste ich irgendwie mit Fakten/Paragrafen o.ä. "beweisen" können:

  • Verkäufer muss das Gerät im Laden prüfen, und darf es nicht zur Prüfung einschicken
  • Der Verkäufer darf nur dann auf Nachbesserung bestehen, wenn Du vom Kauf zurücktreten willst, den Kaufpreis mindern willst oder Schadensersatz forderst.
  • Und das mit dem "bewiesenen Sachmangel"

Wenn ich dafür Belege hätte, wäre mir schon geholfen.
Ich ärgere mich echt sehr. Nichts falsch gemacht, trotzdem der ganze Ärger...

Danke und viele Grüße,

Björn

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