Mobiles Bezahlen mit dem Smartphone - Nützlich oder Spielerei?

  • Antworten:162
Jörg W.
  • Forum-Beiträge: 680

29.07.2019, 15:49:07 via Website

Dann denk mal an die alten Leute die es nie mit Smartphone kinkriegen . Die sind ja schon mit der normalen Bankkarte teilweise überfordert und sind froh das es noch Bargeld gibt. Ferner lese ich hier oft das Argument geht schneller . Habt ihr alle keine Zeit mehr ? Leute es geht um Sekunden an der Kasse .

Gelöschter AccountMichael K.

Antworten
Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

29.07.2019, 16:45:12 via Website

Ausserdem ist bargeldloses Zahlen gar nicht schneller, jedenfalls im statistischem Mittel.

Wenn ich die Kontrolle des Rückgeldes dem Barzahlen anlaste, dann muss ich genauso die Kontrolle der Kontoabbuchungen den bargeldlosen Zahlungen anlasten, oder damit leben eventuell Verluste durch ungerechtfertigte Abbuchungen zu erleiden. Und die sind oft nur schwer zuordbar, da kryptisch bezeichnet. Nur weil ich die Zeit dafür nicht im Ladengeschäft, sondern daheim aufwende, muss ich sie dennoch aufwenden.
Das scheinen Viele gerne zu vergessen.
Und noch nicht mal der Zahlvorgang im Ladengeschäft ist bargeldlos schneller, das hat eine Studie der Bundesbank ergeben:

https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/an-der-ladenkasse-bargeld-ist-schneller-und-effizienter/23978018.html

Da zitiert jeder gerne die Oma, die an der Kasse ewig nach den Münzen kramt, übersieht aber gerne die Fälle, in denen es zu Verzögerungen durch nicht angenommene Karten kommt. Und wie Du selber schreibst: Diese Oma wäre mit einem Smartphone auch nicht schneller, wahrscheinlich sogar viel langsamer.

Quelle: WirtschaftsWoche

— geändert am 29.07.2019, 16:53:24

NiwaGelöschter Account

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

29.07.2019, 17:11:31 via App

ach, soll doch jeder so bezahlen wie er meint das tun zu wollen.
ich rege mich nicht über Omis und ihr Kleingeld auf. mich nerven eher die Leute, die versuchen mit Karte zu zahlen, ggf mehrmals, der Betrag aber nicht abbuchbar ist. und am Ende diese Leute doch mit Bargeld zahlen.

Antworten
Sophia Neun
  • Forum-Beiträge: 5.778

30.07.2019, 09:32:29 via Website

Ich rege mich prinzipiell über Menschen auf. ;)

Quatsch, ich finde jeder soll so zahlen wie er möchte. Ich selbst möchte aber, dass mir alle Optionen angeboten werden und ich selbst entscheiden darf. Ich hasse nichts mehr, als nach einem Restaurantbesuch plötzlich doch Bargeld zu benötigen, weil deren Terminal defekt ist. 🙃

Viele Grüße,
Sophia

AndroidPIT-Regeln

Pippi

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 09:37:14 via Website

Mich regt auf, dass man an Tankstellen unf manchen Kiosken PrePaid nicht mehr bargeldlos zahlen kann.

— geändert am 30.07.2019, 12:01:55

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

30.07.2019, 09:39:31 via Website

@Aries: so eine Tankstelle kam mir noch nicht unter.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 10:58:27 via Website

Doch, doch. Zuerst Shell, jetzt auch Aral. Sprit kann man für 150 Euro mit Karte zahlen, aber die PrePaid-Aufladung muss bar bezahlt werden. Das sagen sie hier immer öfter. Ich habe mir schon ein paar mal den Spaß erlaubt, 15 Euro-Aufladung ein paar Tage später mit einem 200er zu bezahlen.

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

30.07.2019, 11:35:56 via Website

oke (thinking)
ich habe vorgestern erst bei einer Shell getankt, ich wurde gefragt: Bar oder mit Karte?
Vielleicht sind es Stationen, wo generell hauptsächlich Kartenzahlung gemacht wird.
Vor vielen Jahren habe ich an einer Tankstelle gearbeitet, die Barzahlungen haben immer mehr abgenommen. Deswegen könnte ich mir vorstellen, dass die kein Bargeld mehr haben wollen.
Nach einem Einbruch (zum Glück waren die zur Öffnung die ich eigentlich hätte machen sollen - schon weg) kann ich das verstehen :O

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 12:00:59 via Website

Pippi

ich habe vorgestern erst bei einer Shell getankt, ich wurde gefragt: Bar oder mit Karte?

Benzin, Diesel, Öl, Waschstraße, Zubehör, Snacks -> Kartenzahlung möglich
PrePaid-Guthaben -> keine Kartenzahlung möglich

Die Begründung finde ich etwas mau. Es gäbe nur einen begrenzten Betrag für PrePaid und wenn der aufgebraucht sei, könne man auch keine Barverkäufe mehr machen.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

30.07.2019, 12:14:34 via Website

Die Begründung finde ich etwas mau. Es gäbe nur einen begrenzten Betrag für PrePaid und wenn der aufgebraucht sei, könne man auch keine Barverkäufe mehr machen.

Nun , um die zeitnahe Deckung einer Prepaid Kreditkarte (auch debit-Karte) zu ermitteln , bedarf es eines zusätzlichen online Service , der hierzulande monatlich zusätzliche Gebühren für den Händler bedeutet.

Hinzu kommen die sonst üblichen 3-5 % Abschlagsgebühren des Betrages zu Lasten des Händlers.

In den USA hingegen ist dieser Service inclusive, lediglich bei Sicherheitsleistungen ( Mietwagen, längerer Hotel Aufenthalt/Buchung) wird die Debit-Karte abgelehnt .

— geändert am 30.07.2019, 12:38:04

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

30.07.2019, 12:22:51 via App

so ist es. würden die Händler diese Gebühren aufschlagen, würde der Kunde auch wieder meckern.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 12:50:57 via Website

Schreibe ich chinesisch? Es geht nicht um Mindestumsatz und nicht um Debitkarten.

Mit meiner Maestro-Karte kann ich alles zahlen, von der Ritter Sport für 1,20 EUR bis zum 70 Liter Super plus zuzüglich teurem Öl in beliebiger Menge und einer Wagenwäsche. Will ich dann noch 15 Euro Telekom- oder Play Store-Guthaben, zahle ich 200 Euro mit Karte aber die 15 Euro Telekom-Guthaben oder Play Store Guthaben müssen bar bezahlt werden.

— geändert am 30.07.2019, 13:02:33

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

30.07.2019, 12:58:40 via App

Das ist das Recht des Verkäufers. Nach dem "Warum" musst du ihn fragen.
Anders herum wäre es zu beanstanden, denn die Euro-Banknoten sind das einzig unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel im Euro-Raum. Euro-Münzen sind ebenso gesetzliches Zahlungsmittel, aber beschränkt in der Anzahl der Münzen, die jemand entgegenzunehmen hat.

— geändert am 30.07.2019, 12:59:16

Antworten
Frauke N.
  • Forum-Beiträge: 35.507

30.07.2019, 13:10:43 via Website

Aries

Schreibe ich chinesisch?

Nö, ich habs verstanden.

Aber warum das so ist verstehe nicht.(thinking)

Liebe Grüße, Frauke
- - - - - - - - - - - - - - - - --

Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller. ;-)

Ein einziger verdrehter Buchstabe kann die ganze Signatur urinieren!

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 13:22:51 via Website

König Frank I.

Das ist das Recht des Verkäufers.

Ganz so ist es nicht!
Zwar sind das einzige gesetzliche Zahlungsmittel Euro-München und Euro-Noten, aber der Händler hat einen Vertrag mit einem Dienstleister und diese Verträge sehen in der Regel keine Einschränkung auf Artikel vor, sondern verpflichten ihn, die Kartenzahlung bedingungslos anzunehmen. Ein anderer Punkt ist das Symbol am Eingang. Wenn das vorhanden ist, darf er auch aus Gründen des Wettbewerbes- und Verbraucherrechts keine Einschränkungen machen.

Die Wettbewerber werden nicht abmahne, denn die machen es ja genauso, also muss ein Verbraucherschutzverein klagen und dann gilt das nur für diese eine Tankstelle. So zumindest werden die anderen argumentieren.

Nach dem "Warum" musst du ihn fragen.

Habe ich ja gemacht. Die Verkäufer fressen Dummpulver und die Geschäftsführer erzählen einem die Story vom toten Hund.

Ich habe Vermutungen, woran das liegt. Wenn ich 15 Euro Telekom-Guthaben kaufe, schreibt mir die Telekom 15 Euro gut. Der Verkäufer wird aber weniger an die Telekom zahlen. Das ist vermutlich so wenig weniger, dass die Transaktionskosten des Händlers damit nicht gedeckt sind.

— geändert am 30.07.2019, 13:28:54

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

30.07.2019, 13:32:44 via App

Aries

Ein anderer Punkt ist das Symbol am Eingang. Wenn das vorhanden ist, darf er auch aus Gründen des Wettbewerbes- und Verbraucherrechts keine Einschränkungen machen.

Ist das so? Ich ging davon aus, dass dies nur ein Angebot an den Kunden ist, damit er vor Betreten des Geschäfts erkennt, was für Zahlungsmöglichkeiten er hat.

Dann wurde ich schon häufig gefoppt, wenn ich kleinere Beträge nicht mit girocard oder Kreditkarte zahlen durfte, sondern erst ab einem Mindestbetrag von x EUR.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

30.07.2019, 13:35:32 via Website

Schreibe ich chinesisch? Es geht nicht um Mindestumsatz und nicht um Debitkarten.

Das nicht, aber man muss schon zweimal lesen, in welchem Zusammenhang du das Wort "Prepaid" oder "Debit" erwähnst.

Will ich dann noch 15 Euro Telekom- oder Play Store-Guthaben, zahle ich 200 Euro mit Karte aber die 15 Euro Telekom-Guthaben oder Play Store Guthaben müssen bar bezahlt werden.

Und genau deshalb habe ich das oben auch ausgeführt :

Je nach Zahlweise (Unterschrift) ist selbst die Maestro EC eine Kreditkarte, so wie Amex und Master. Es ist also zum Zeitpunkt der Bezahlung eine nicht bestätigte Zahlung.

Kaufst du dir eine Prepaidkarte z. b. für dein Smartphone , so werden Gebühren für den Händler fällig
und die Telekom D1 Prepaid Karte eine Kommisionsware.
Ist deine EC Karte aber nicht gedeckt, haftet der Händler und muss das Geld Inkassomäßig für die Telekom bei dir eintreiben.

Neben den ~ 3 % Gebühren, die der Händler eh für die Telekom Prepaid Transaktion berappen muss.
steht er in der Haftung, dass du nicht bis dahin dein D1 Guthaben verbraten hast.

Aus diesem Grunde werden des Öfteren nur noch Bar-Zahlungen bei Debit - und was Anderes ist auch die Telekomkarte nicht - akzeptiert.

War es jetzt verständlich ? :-)

— geändert am 30.07.2019, 13:48:37

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

PippiIngalena

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 13:41:57 via Website

Die Verträge der Händler mit den Clearingstellen kenne ich aus meiner Zeit bei einer Bank. Theoretisch kann dem Händler der Vertrag gekündigt werden. Praktisch kümmert es niemanden. Die Clearingstellen wollen sich das Geschäft ja nicht selbst kaputt machen. Außerdem hat der Kunde zunächst nichts davon, wenn er seinen Vertrag mit dem Clearingunternehmen nicht einhält.

Die rechtliche Situation des Schildes an der Tür wurde bereits richterlich festgestellt. Auch hier kannst Du als Kunde wenig erreichen. Du kannst nur einen Mitbewerber aufmerksam machen oder es der Verbraucherzentrale melden. Aber selbst dann kann der Händler ja sagen, Du hättest das falsch verstanden, es gab technische Probleme. Bis soetwas nachgewiesen werden kann, bedarf es einiges an Nachforschung und Testkäufen, die man dann auch noch rechtlich verbindlich dokumentieren muss. Dazu hat kaum jemand Zeit.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 13:53:39 via Website

swa00

War es jetzt verständlich ? :-)

Nein, ist es nicht!
Warum kann ich von 215 Euro 200 Euro mit der Karte zahlen, aber 15 Euro nicht?
Wenn ich ich für das Eis für 2,50 Euro eine Geheimzahl eingeben muss, kann ich das doch auch für die 15 Euro PrePaid-Guthaben.

Ich wiederhole:
Es geht nicht um einen Mindestbetrag, sondern um die Produktgruppe PrePaid-Guthaben (Mobilfunk, PaySave, Play Store, iTunes, Netflix und Gutscheine etc.) Selbst wenn ich PrePaid-Guthaben und Gutscheine für 200 Euro kaufe, kann ich die an Tankstellen seit einiger Zeit nicht mehr mit Karte zahlen. Auch nicht. wenn ich gleichzeitig getankt habe. Dann kann ich alles mit Karte zahlen, nur besagte Produktgruppe nicht.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

30.07.2019, 13:56:40 via Website

Dann kann ich alles mit Karte zahlen, nur besagte Produktgruppe nicht.

Puhh , ich glaube du stehst echt auf dem Schlauch :-)

Die besagte Produktgruppe ist ein Risikofaktor für den Händler (Erklärung oben)
Er selbst entscheidet, wie hoch er das Tagesvolumen für solche Risikoprodukte setzt.

Das kann er auch auf 0 setzen -

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 14:02:58 via Website

Was für ein Risiko hat der Händler?
Wenn die PIN abgefragt wird, ist die Zahlung autorisiert und der Händler bekommt sein Geld.
Wenn weder PIN noch Unterschrift verlangt wird, ist die Zahlung für den Händler sicher. Meine Bank wird mir früher oder später auf die Füße steigen und notfalls die Karte sperren.
Wenn er Lastschrift akzeptiert (Unterschrift), warum sind dann 15 Euro ein Risiko, 200 Euro aber nicht?

Hat der Händler einen Aufkleber an der Tür, kann ich in dem Moment nichts machen, er kann aber Ärger bekommen. Die Frage ist, ob ich ihn anschwärze und wieviele das außer mir noch machen.

Im übrigen tanke ich zuerst immer voll und zahle anschließend. Dann ist der Spritt bereits im Tank und der Händler weiß noch gar nicht, ob ich den bezahlen kann. Das PrePaid-Guthaben muss er mir ja nicht überreichen, wenn ich nicht zahlen kann., Notfalls gibt er das dem nächsten Kunden.

— geändert am 30.07.2019, 14:06:04

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

30.07.2019, 14:04:15 via Website

Sorry , ich lass es jetzt bleiben, es nochmal zu Erklären :-)

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

30.07.2019, 14:10:21 via Website

@Aries: es war definitif nicht so zu verstehen wie jetzt.

Es ist doch ganz einfach. Ab und an funktioniert die Online-Authorisierung nicht und es wird automatisch auf LSV umgestellt. In diesem Moment unterschreibt zwar der Kunde dafür, dass der Betrag abgezogen werden darf, aber ob das Konto ausreichend gedeckt ist wird nirgends geprüft.

Das war schon vor über 15 Jahren so an den Tankstellen, dass Prepaid-Guthaben nur gegen Bargeld verkauft werden kann. Darüber hat aber kein Kunde gemeckert oder diskutiert, es war einfach so.

Ob die Tankstelle bei anderen Verkäufen das Risiko eingeht, obliegt auch nicht dem Pächter (bei Shell, Aral etc), sondern er muss die Zahlungsmöglichkeiten nehmen, die der Konzern vorgibt.

Im Übrigen sind die Terminals für die Prepaidguthaben nicht an die Kasse angeschlossen, so dass hier eine separate Abrechnung stattfindet. Würde mich wundern, wenn das mittlerweile anders wäre.
Die Abrechnung hierfür musste täglich getrennt durchgeführt werden.

swa00

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 14:12:01 via Website

Ja, hat auch keinen Zweck, denn entweder akzeptiert ein Händler Bargeldsurrogate oder nicht. Von mir aus nur gegen einen Mindestkaufpreis, aber nicht pro Produktgruppe.

Das gleiche kann einem übrigens auch mit Apple Pay und Google Pay passieren.

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

30.07.2019, 14:13:48 via Website

Aries

Nach dem "Warum" musst du ihn fragen.

Habe ich ja gemacht. Die Verkäufer fressen Dummpulver und die Geschäftsführer erzählen einem die Story vom toten Hund.

Was hast du denn als Antwort bekommen?

Ich habe Vermutungen, woran das liegt. Wenn ich 15 Euro Telekom-Guthaben kaufe, schreibt mir die Telekom 15 Euro gut. Der Verkäufer wird aber weniger an die Telekom zahlen. Das ist vermutlich so wenig weniger, dass die Transaktionskosten des Händlers damit nicht gedeckt sind.

Nein, siehe mein vorheriger Beitrag. Es sind zwei verschiedene Systeme. Das ist genauso, wie wenn eine Tankstelle gleichzeitig eine Lottostelle beherbergt oder Hermes. Sind unterschiedliche Systeme, unterschiedliche Abrechnungen.
Es ist nicht wie bei Aldi oder Lidl, wo man von diesen speziell das Prepaidguthaben kauft.

swa00

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

30.07.2019, 14:15:05 via Website

Aries

Ja, hat auch keinen Zweck, denn entweder akzeptiert ein Händler Bargeldsurrogate oder nicht. Von mir aus nur gegen einen Mindestkaufpreis, aber nicht pro Produktgruppe.

Es handelt sich bei Prepaid-Guthaben nicht um eine Produktgruppe. Es ist ein Zusatzgeschäft.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 14:18:34 via Website

König Frank I.

Dann wurde ich schon häufig gefoppt, wenn ich kleinere Beträge nicht mit girocard oder Kreditkarte zahlen durfte, sondern erst ab einem Mindestbetrag von x EUR.

Ein Mindestbetrag ist übrigens zulässig, wenn er das kenntlich macht. Deshalb haben viele Schilder dazu in der Nähe der Geräte. Dann wird das zu deren AGB. Es geht aber gar nicht um einen Mindestbetrag. Ich kann eine Packung Gummibärchen mit Karte zahlen., aber keine 15 Euro Telekom-Guthaben.

Ich kann die 15 Euro-Telekom-Guthaben nicht mit Karte zahlen, wenn ich sie alleine kaufe und ebenso nicht, wenn ich zusätzlich für 100 Euro getankt habe. Dann zahle ich 100 Euro mit Karte und 15 Euro bar. Das ist das kaputte daran und deshalb zieht auch das Argument Zahlungsausfallrisiko nicht. Das kann nur an den Konditionen der Gutscheine liegen.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 14:20:54 via Website

Pippi

Es handelt sich bei Prepaid-Guthaben nicht um eine Produktgruppe. Es ist ein Zusatzgeschäft.

Häää???? :?
Jetzt wird es aber albern.

Sind dann Süßigkeiten auch keine Produktgruppe, sondern ein Zusatzgeschäft?

Die Begriffe "Produktgruppe" und "Zusatzgeschäft" sind vollkommen unabhängig voneinander und können durchaus gleichzeitig für die gleichen Produkte verwendet werden.

Es sind zwei verschiedene Systeme.

Die Kasse ist an das Kartenleseterminal angeschlossen. Der Ausdrucker für das Guthaben ebenfalls, denn der Umsatz muss ja verbucht werden. Außerdem ging bis vor einigen Jahren Kartenzahlung sehr wohl, plötzlich geht es aber nicht mehr und zufälligerweise hauptsächlich bei den großen Tankstellenketten.

— geändert am 30.07.2019, 14:28:21

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

30.07.2019, 14:26:21 via Website

Och Aries - bei aller Liebe , mach dir mal bitte einen Tee.

Jetzt sind hier schon Mehrere die dir versuchen den Zusammenhang zu erklären und du bist eben blind und willst es nicht einsehen.

Ja , es ist keine Produktgruppe, sondern eine Kommisions/Inkassosware, die im Auftrage abgewickelt wird. Das ist mir auch schon oben aufgefallen, aber ich wollte darauf nicht eingehen.

Die Haribo-Produktpalette, die der Handler einkauft, ins Regal legt ist eine Produktgruppe, aber nicht die Prepaidkarten der Telekom. Die kauft der Händler nicht ein und ist auch nicht sein Eigentum.

Auch nutzen dir dabei keine Schildchen, auch keine AGB's ,

Wenn ein Unternehmer eine für sich wirtschaftliche sinnvolle Entscheidung trifft , dann ist das halt so - da kannst du dich auf den Kopf stellen :-)

— geändert am 30.07.2019, 14:36:18

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

30.07.2019, 14:31:10 via Website

@Aries: willst du es nicht verstehen?

Ich habe extra noch weitere Beispiele hinzugefügt, die da wären: Lotto, Hermes. Das kann noch irgendetwas anderes sein.
Sobald mit einem anderen Unternehmen abgerechnet werden muss, müssen die jeweiligen Zahlungsarten akzeptiert werden.

Oder, was es bei uns damals noch gab: ein Anhängerverleih = Zusatzgeschäft - musste ebenfalls immer bar bezahlt werden.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

30.07.2019, 14:37:32 via Website

Oder, was es bei uns damals noch gab: ein Anhängerverleih = Zusatzgeschäft - musste ebenfalls immer bar bezahlt werden.

Oder Möbel z.b. Entweder Vorkasse oder bei Lieferung in Bar.

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Pippi

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 2.154

30.07.2019, 14:38:35 via Website

Aries

Ein Mindestbetrag ist übrigens zulässig, wenn er das kenntlich macht. Deshalb haben viele Schilder dazu in der Nähe der Geräte. Dann wird das zu deren AGB.

Du hattest in der Replik auf meinen Beitrag geschrieben:

der Händler hat einen Vertrag mit einem Dienstleister und diese Verträge sehen in der Regel keine Einschränkung auf Artikel vor, sondern verpflichten ihn, die Kartenzahlung bedingungslos anzunehmen. Ein anderer Punkt ist das Symbol am Eingang. Wenn das vorhanden ist, darf er auch aus Gründen des Wettbewerbes- und Verbraucherrechts keine Einschränkungen machen.

Wenn die Kartenzahlung bedingungslos anzunehmen sei, dürfte es ja auch keine Mindestbeträge geben, ab denen er eine Kartenzahlung akzeptiert. Das war ja eine contradictio in adiecto. Und demzufolge wäre eine Ausgestaltung der AGB um einen Mindestbetrag mittels Kartenzahlung ein Vertragsbruch mit dem Dienstleister. Wenn, dann dürfte ja der Händler einen Mindestbetrag in den AGB vorsehen, wenn er für den Kauf jedwedes Produktes sei - ob bar, mit Karte oder auf Rechnung oder sonstwie.
Oder es geht hier um Juristerei, die hier jeglicher Logik entbehrt.

swa00

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 15:05:30 via Website

swa00

Ja , es ist keine Produktgruppe, sondern eine Kommisions/Inkassosware, die im Auftrage abgewickelt wird. Das ist mir auch schon oben aufgefallen, aber ich wollte darauf nicht eingehen.

Doch, es ist eine Produktgruppe. Mir als Kunde ist es schietegal, wie der Händler seine Verträge macht und ob eine Produktgruppe als Inkassoware verkauft wird oder nicht. Wenn ein bargeldloses Zahlungsmittel angeboten wird, sollte es auch ohne Einschränkung (mit Ausnahme von Mindestbeträgen) akzeptiert werden. Die Mindestbeträge sind ja mittlerweile schon abgeschafft. Aber jetzt kommt etwas neues.

Einige schreiben doch, sie hätten angeblich kaum noch Bargeld dabei oder führen Schweden als Beispiel an. Schweden hat die bargeldlose Zahlung rechtlich dem Bargeld gleichgestellt. Was machen die Tankstellen dort? Wie Pippi schon sagte, möchten zudem gerade Tankstellen den Bargeldbestand gering halten. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.

Die Haribo-Produktpalette, die der Handler einkauft, ins Regal legt ist eine Produktware, aber nicht die Prepaidkarten der Telekom. Die kauft der Händler nicht ein und ist auch nicht sein Eigentum.

Siehe oben: Ist mir als Kunde egal. Es spricht nichts dagegen, dass Prepaid-Karten auch von Händler gekauft werden oder Haribo als Kommisionsware vertrieben wird.

Im Gegenteil, bei Haribo, das er im Großhandel eingekauft hat, ist der Händler in finanzielle Vorleistung gegangen und hat damit einen Zinsnachteil. Bei Kommissionsware fällt das weg. Damit widerlegst Du Dein Risikoargument selbst.

Wie macht es der Supermarkt? Der verkauft doch bestimmt auch PrePaid-Guthaben als Kommisionsware. Aber dort kann ich mit Karte zahlen.

Wenn ein Unternehmer eine für sich wirtschaftliche sinnvolle Entscheidung trifft , dann ist das halt so - da kannst du dich auf den Kopf stellen :-)

Ich stelle mich doch für Shell und Aral nicht auf den Kopf. Mein PrePaid-Guthaben kaufe ich eben woanders. Zum Beispiel im Supermarkt. Dort kann ich alles zusammen mit Karte zahlen.

Es geht hier um mobiles bezahlen mit dem Smartphone. Das ist rechtlich den Kartenzahlungen gleichgestellt. Wenn die eine Form der bargeldlosen Bezahlung nicht akzeptiert wird, wird es die andere auch nicht werden. Ich muss also immer Bargeld bei mir haben. Gesplittet zu zahlen entkräftet zudem das Argument, bargeldloses Bezahlen wäre schneller.

Solange ich nicht sicher sein kann, bargeldlos bezahlen zu können, sind weitere Systeme kein Vorteil. Denn warum sollte mit denen die Kommissionsware bezahlt werden können, mit der Maestro- oder Kreditkarte aber nicht?

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

30.07.2019, 15:12:08 via Website

Dein Lotto (sofern du spielst oder spielen möchtest) musst du auch an einer separaten Kasse zahlen.
Oder Hermes.
Warum hängst du dich an dem Prepaidguthaben so auf? Das ist auch nichts anderes. Das hat mit der Mineralölgesellschaft überhaupt nichts zu tun.

Wie es Supermärkte oder Drogeriemärkte durchführen ist doch wieder etwas ganz anderes.
Da unterliegen die Pächter wieder ganz anderen Bestimmungen als die Tankstellenpächter.

Mache doch eins Aries wenn es dich so sehr wurmt: Schreibe Shell oder Aral an, gib aber in deinem Schreiben die Stationsnummer mit an (die findest du auf dem Kassenzettel) und frage dort nach.
Vielleicht lassen sie dich ja an ihren Verträgen teilhaben.

swa00

Antworten
Alter Leipziger
  • Forum-Beiträge: 585

30.07.2019, 15:13:45 via Website

Hallo,

will mich auch mal wieder hier melden.
Also ich nutze alle hier genannten Zahlungsmittel.

  • Bargeld (meist 50 Euro in der Tasche)
  • Onlineüberweisung zur Rechnungsbegleichung
  • Geldkarte
  • Girokarte
  • Visa-Karte
  • Google-Pay (mit meinem gerootetem S5Neo)
    Ich komme damit zurecht für jeden Zweck das Passende dabei zu haben. Die Karten und Bargeld stecken im Portemonnaie, das ich, wie auch das Handy, sowieso dabei habe.
    Mit Handy bezahle ich am liebsten in der Kaufhalle, da es am Schnellsten geht und ich nichts weiter machen muss als das Handy auflegen - keine Pin, keine Unterschrift - einfach schnell bezahlt und weg.

Grüße aus Leipzig

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 15:14:37 via Website

König Frank I.

Wenn die Kartenzahlung bedingungslos anzunehmen sei, dürfte es ja auch keine Mindestbeträge geben, ab denen er eine Kartenzahlung akzeptiert.

Das hat er der Clearingstelle gegenüber so zugesagt. So lauteten jedenfalls die Verträge, die ich gesehen habe. Gegenüber dem Kunden nützt das aber nichts. Gegenüber dem Kunden gelten das BGB und die AGB. Im Zivilrecht wird oft aus Eigeninteresse nicht auf die Einhaltung von allen Vertragsbestandteilen geachtet.

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 15:24:41 via Website

Pippi

Mache doch eins Aries wenn es dich so sehr wurmt: Schreibe Shell oder Aral an, gib aber in deinem Schreiben die Stationsnummer mit an (die findest du auf dem Kassenzettel) und frage dort nach.
Vielleicht lassen sie dich ja an ihren Verträgen teilhaben.

Shell oder Aral anzuschreiben, ist sinnlos. Die verweisen doch nur an den Pächter. Den Pächter der Aral-Tankstelle bei mir, den ich kenne, habe ich gefragt und eine unbefriedigende Antwort bekommen. Er hat nichts von Kommisionsgeschäft gesagt, sondern von einem Kontigent für bargeldlose Zahlung gesprochen. Wenn dieses Kontingent verbraucht sei, könne er gar keine Guthaben-Karten mehr verkaufen.

Ein Kiosk am Hbf München verkauft seit neuestem keine Telekom-Guthaben (sowie deren Reseller) mehr. Vodafone und O2 aber schon. Seine Begründung war, die Telekom zahle zu spät.

Deshalb bin ich überzeugt, für die Tankstellen ist es ähnlich, schließlich sind deren Margen bekanntermaßen gering.

An PrePaid-Guthaben hänge ich mich deshalb auf, weil ich das bisher bei besagten Tankstellen und Kiosken per Karte bezahlen konnte und auch woanders auch weiterhin mit Karte zahlen kann. Wir sprechen über bargeldlose Zahlungssysteme und dann wird es uns für Teilbereiche neuerdings erschwert. Heute PrePaid-Guthaben und morgen?

Die vom Leipziger genannten 50 Euro Bargeld reichen dann auch schnell nicht, wenn man mal als Mitbringsel für einen Spontanbesuch für zwei/drei Leute einen Netflix-Gutschein o.ä. kaufen will.

Eines wundert mich: Sophia schreibt, dass es sie aufregt, in einem Restaurant plötzlich doch bar zahlen zu müssen und ich schreibe daraufhin, dass ich mich über die Tankstellen aufrege, die plötzlich Guthabenkarten nicht mehr bargeldlos verkaufen.

Warum schießt Ihr Euch so auf mich ein?

— geändert am 30.07.2019, 15:41:00

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

30.07.2019, 15:36:19 via Website

@Aries: ich schieße mich nicht ein, versuchte es dir nur zu erklären.
Das war schon vor vielen Jahren so.

Bzgl. Kartenzahlung im Restaurant - naja, ein Terminal kann immer mal ausfallen - ich würde und wollte mich darauf nie verlassen wollen. Nicht jedes Terminal schwenkt automatisch auf Lastschriftverfahren - weil das auch nicht jedes Gerät kann. Fällt die Leitung aus, kann nicht per Karte gezahlt werden.
Ich habe ein einziges Mal im Restaurant mit Karte gezahlt - hätte aber genügend bar dabei gehabt. Wollte nur nicht gleich wieder zum Geldautomaten rennen (laughing)

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 16:03:12 via Website

Ich habe es ja verstanden. Aber ist stehe trotzdem auf dem Standpunkt, dass die Art des Vertriebes mir als Kunden vollkommen schnurz ist. Wenn bargeldlose Zahlung angeboten wird, möchte ich die im Jahr 2019 für alles einsetzen können. Insbesondere für Dinge, die ich vor wenigen Jahren noch per Karte bezahlen konnte.

Ausgefallene Leitungen müssen übrigens kein Grund sein, nicht per Karte zahlen zu können. Mein Brötchengeber akzeptiert in diesem Fall beispielsweise Beträge bis 200 Euro pro Karte. Die Übermittlung an die Clearingstelle erfolgt halt, wenn die Leitung wieder steht und das Ausfallrisiko ist über eine Versicherung gedeckt. Ältere Terminals sollten vielleicht langsam ausgetauscht werden, denn die Kunden erwarten immer öfter, dass sie bargeldlos bezahlen können. Gesetzliches Zahlungsmittel hin oder her.

Wenn man Kartenzahlung gar nicht annehmen kann, müsste das einzige Kartenterminal defekt sein.

— geändert am 30.07.2019, 16:06:11

Antworten
Laazaruslong
  • Forum-Beiträge: 24

30.07.2019, 16:06:45 via Website

Könnt ihr mal aufhören zu nerven!
60 Benachrichtigungsmail...!!!

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 16:16:16 via Website

Aber nicht wegen Pippi, swa00 und mir. Das sind 35 und so ist das halt manchmal in Diskussionen. Dann musst Du halt diesen Thread aus Deinen Beobachtungen nehmen.

swa00Michael K.Alter Leipziger

Antworten
Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

30.07.2019, 16:22:50 via Website

Prepaid ist für Leute ohne "Kreditwürdigkeit", weil z.B. Schufa-Einträge vorliegen, oft die einzige Möglichkeit bestimmte Leistungen zu bezahlen. Wegen der fehlenden Kreditwürdigkeit liegt es in Wesen der Sache, dass die zu beziehenden Leistungen im Voraus zu bezahlen sind. Wird nun eine Prepaid-Leistung mittels Kreditkarte erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Zukunft bezahlt, kann sie letztlich genutzt werden, ohne wie vorgesehen, im Voraus bezahlt geworden zu sein. Wenn es in Tankstellen getrennte Bezahlsysteme für die Karten und die übrigen Produkte gibt, ist schon gut möglich, dass diese nur Barzahlung akzepieren. Ist eine Kreditkarte nicht gedeckt, bleibt deren Inhaber Schuldner beim Prepaidanbieter und unterminiert ihm gegenüber das Vorauszahlungsprinzip.

Lebensmitteldiscounter mit oft hohem Kundendurchsatz empfinden getrennte Bezahlsysteme als zu schwer zu handhaben und zeitraubend. Sie bezahlen vermutlich die Karten dem Anbieter bei Bezug oder Aktivierung, und übernehmen dem Anbieter gegenüber das Kreditausfallrisiko.
Ist der Kunde zahlungsunfähig, bleiben eben die Discounter auf den Verbindlichkeiten sitzen, wobei sie das Risiko durch die Akzeptanz der Kartenzahlung ohnehin haben, und die restlichen Einkaufsbeträge den einzelner Karten i.d.R. bei Weitem überschreiten dürften. Ob nun 15 € ausfallen, weil der Kunde eine Prepaid Karte nicht bezahlen kann, oder einen Kasten Bier, kann dem Discounter letztlich egal sein.
Insofern handeln die Discounter konsequenter und kundenfreundlicher.
In der Tankstelle wird formal richtig, aber dennoch unsinnig gehandelt. Wer einem Kunden keine 15 € Kredit für eine Prepaid Karte geben will, weil diese eventuell ausfallen könnten, sollte ihm den Kredit erst recht nicht für die 70 Liter Sprit geben. Macht er es dennoch, handelt er eigentlich inkonsequent. Aber vielleicht hat er bei getrennten Bezahlsystemen keine andere Wahl, ausser darauf zu verzichten, und wie der Discounter das Risiko selber zu übernehmen. Das will er wahrscheinlich nicht, obwohl er bei seinen übrigen Produkten keine Scheu davor hat.

— geändert am 30.07.2019, 16:36:00

swa00

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

30.07.2019, 16:43:15 via Website

Prepaid ist für Leute ohne "Kreditwürdigkeit", weil z.B. Schufa-Einträge vorliegen, oft die einzige Möglichkeit bestimmte Leistungen zu bezahlen.

Moin Michi,

das würde ich an dieser Stelle gerne entschärfen, sonst klingt das gleich so tendenziös :-)

Ich besitzte z.b. neben den "richtigen" Kreditkarten bewusst auch zwei Prepaid - Kreditkarten, wie auch Prepaid-Mobilkarten neben den Vertragskarten aus verschiedensten Gründen .

In erster Linie aus praktischen & Sicherheitsgründen.

— geändert am 30.07.2019, 16:49:24

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.126

30.07.2019, 17:04:55 via Website

Ich habe ja nicht geschrieben "nur" für Kunden ohne Kreditwürdigkeit. Es gibt viele gute Gründe für Prepaidkarten, z.B. ausufernde Kosten durch ungewolltes Roaming (Schweiz, Norwegen) oder exorbitant teure Premiumtelefonate oder SMS zu vermeiden. Kostenbegrenzung bei Kindern und Jugendlichen usw. Ich selbst habe auch noch zwei Prepaidkarten.
Aus Sicht der Anbieter dürfte aber ein Hauptzweck der Karten darin bestehen, Leistungen gegen Vorausbezahlung zu verkaufen, und damit auch Nutzerkreise zu erschließen, denen man keinen Vertrag anbieten will, der Postpaid vorsieht, weil sie nicht kreditwürdig sind.
Darauf lässt auch schließen, dass sie in Tankstellen auf Barzahlung bestehen, denn wenn die Vorauszahlung erst in der Zukunft erfolgt (oder auch nicht), wenn die Leistung ggf. schon aufgebraucht ist, ist sie das eben nicht mehr. Prepaid ad absurdum.

Also nichts für ungut.

— geändert am 30.07.2019, 17:11:13

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 17:11:20 via Website

Michael K.

Wird nun eine Prepaid-Leistung mittels Kreditkarte erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Zukunft bezahlt, kann sie letztlich genutzt werden, ohne wie vorgesehen, im Voraus bezahlt geworden zu sein. Wenn es in Tankstellen getrennte Bezahlsysteme für die Karten und die übrigen Produkte gibt, ist schon gut möglich, dass diese nur Barzahlung akzepieren. Ist eine Kreditkarte nicht gedeckt, bleibt deren Inhaber Schuldner beim Prepaidanbieter und unterminiert ihm gegenüber das Vorauszahlungsprinzip.

Für den Händler birgt eine Kreditkarte oder Maestro-Karte überhaupt kein Zahlungrisiko. Wird die Karte vom Terminal akzeptiert (PIN oder auch ganz ohne PIN und Unterschrift für Kleinbeträge bis 25 Euro), bekommt der Händler sein Geld. Der Händler gewährt keinen Kredit! Das Bankkonto des Kunden geht einfach ins Minus und wird entweder von der Bank stillschweigend als Überziehungskredit gewährt oder es folgen die üblichen Verfahren, Mahnung, Sperre, Kündigung, Vollstreckung.

Es gibt nur eine Ausnahme, die sich der Handel aber selbst gemacht hat um Transaktionskosten zu sparen: die SEPA-Lastschrift (zu erkennen, dass eine Unterschrift, anstatt der PIN verlangt wird). Dabei wird die Karte nur dazu benutzt, die Bankverbindung auszulesen. Das ist ein Verfahren, bei dem der Händler das Risiko trägt, denn eine SEPA-Lastschrift kann die Bank mangels Deckung zurückgeben.

Dass PrePaid für Leute ohne Kreditwürdigkeit die einzige Möglichkeit ist, Mobilfunk nutzen zu können, ist sicherlich richtig. Man kann aber im Umkehrschluß nicht alle, die PrePaid-Guthaben kaufen als kreditunwürdig ansehen. Es könnte ja Guthaben für die Telefone ihrer Kinder sein oder für das Tablet oder Notebook, wofür sich kein 24-Monat-Vertrag lohnt. Außerdem hast Du selbst geschrieben, dass es inkonsequent ist, 100 Euro tanken per Karte zahlen zu lassen, wenn doch der Kauf von PrePaid-Guthaben den Kunden als kreditunwürdig erscheinen lässt. Zudem wird die Krediwürdigkeit ja nicht vor dem Tankvorgang überprüft.

Weiter betrifft es ja nicht nur Mobilfunk-Guthaben, sondern auch Google Play Guthaben, iTunes-Guthaben, Netflix-Guthaben, Spotify-Guthaben, Amazon-Gutscheine, Douglas-Gutscheine usw. Alles das kann laut meinem Aral-Bekannten nicht bargeldlos bezahlt werden. Ist jemand, der aus Sicherheitsgründen keine Kreditkarte im Google- oder Apple-Konto hinterlegt und stattdessen per PrePaid-Guthaben bezahlt automatisch verdächtig, kreditunwürdig zu sein?

Wenn wir schon soweit sind, dann ist Datensparsamkeit erst recht wichtig. Wer weiß, was einem sonst noch negativ ausgelegt wird.

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

30.07.2019, 17:15:12 via Website

Für den Händler birgt eine Kreditkarte oder Maestro-Karte überhaupt kein Zahlungrisiko. Wird die Karte vom Terminal akzeptiert (PIN oder auch ganz ohne PIN und Unterschrift für Kleinbeträge bis 25 Euro), bekommt der Händler sein Geld. Der Händler gewährt keinen Kredit! Das Bankkonto des Kunden geht einfach ins Minus und wird entweder von der Bank stillschweigend als Überziehungskredit gewährt oder es folgen die üblichen Verfahren, Mahnung, Sperre, Kündigung, Vollstreckung.

Aries das stimmt einfach nicht , was du da sagst.

Wird die Abbuchung seitens der Hausbank mangels Deckung abgelehnt (z.b bei einer Unterschrift) , geht die Abbuchung an den Händler zurück. Der muss sich dann darum kümmern , dass er sein Geld vom Kunden bekommt.
Die Bank ist in dem Falle kein Inkassobüro und wird maximal die Karte sperren.

Richtig ist das, wenn du per Pin bezahlst.

— geändert am 30.07.2019, 17:16:59

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

30.07.2019, 17:18:46 via Website

swa00

Wird die Abbuchung seitens der Hausbank mangels Deckung abgelehnt (z.b bei einer Unterschrift) , geht die Abbuchung an den Händler zurück. Der muss sich dann darum kümmern , dass er sein Geld vom Kunden bekommt.

Lies nochmal, was ich geschrieben habe!

SEPA-Lastschrift (= Unterschrift wird verlangt) = keine Zahlungsgarantie für den Händler
PIN oder ohne Unterschrift und ohne PIN bei Beträgen bis 25 Euro = Zahlungsgarantie für den Händler; alternativ wird die Karte nicht akzeptiert

Die Bank ist in dem Falle kein Inkassobüro und wird maximal die Karte sperren.

Hast Du eine Ahnung! Die Banken lassen notfalls vollstrecken und machen das auch selbst. Zumindest die Bank, bei der ich 10 Jahre beschäftigt war.

— geändert am 30.07.2019, 17:21:45

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

30.07.2019, 17:21:21 via App

swa00

Für den Händler birgt eine Kreditkarte oder Maestro-Karte überhaupt kein Zahlungrisiko. Wird die Karte vom Terminal akzeptiert (PIN oder auch ganz ohne PIN und Unterschrift für Kleinbeträge bis 25 Euro), bekommt der Händler sein Geld. Der Händler gewährt keinen Kredit! Das Bankkonto des Kunden geht einfach ins Minus und wird entweder von der Bank stillschweigend als Überziehungskredit gewährt oder es folgen die üblichen Verfahren, Mahnung, Sperre, Kündigung, Vollstreckung.

Aries das stimmt einfach nicht , was du da sagst.

Wird die Abbuchung seitens der Hausbank mangels Deckung abgelehnt (z.b bei einer Unterschrift) , geht die Abbuchung an den Händler zurück. Der muss sich dann darum kümmern , dass er sein Geld vom Kunden bekommt.
Die Bank ist in dem Falle kein Inkassobüro und wird maximal die Karte sperren.

@swaa: Aries hat das LSV schon richtig beschrieben. du zitierst gerade die KK. da kann man seinen Kreditrahmen ausschöpfen. und wenn man nicht zurückzahlen kann Mahnung, Sperre usw.

— geändert am 30.07.2019, 17:23:28

Antworten
swa00
  • Forum-Beiträge: 3.704

30.07.2019, 17:28:24 via Website

@Aries @Pippi

Leuts , das ist wirklich nicht Richtig - bei aller Liebe :-)

Szenario : Du hast 1000 Eus Kreditrahmen und davon 900 ausgeschöpft.
Jetzt gehst du MM und kaufst du Dir einen TV für 2000 und es wird lediglich die Unterschrift verlangt.

In dem Falle - ja SEPA - wird die Abbuchung nicht ausgeführt .
Diese geht dann an den Händler zurück.

— geändert am 30.07.2019, 17:29:02

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Antworten
Pippi
  • Mod
  • Forum-Beiträge: 9.315

30.07.2019, 17:35:45 via Website

@swa00: aber das wurde doch so geschrieben:?

Antworten