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PayPal: Verbraucherschutz warnt vor Kern-Funktion

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© Blasius Kawalkowski / nextpit

Wer online einkauft, zahlt meist mit PayPal oder Klarna. Diese Bezahldienste versprechen sorgenfreies Einkaufen durch den enthaltenen Käuferschutz. Er ist es, der Käufer absichern soll, wenn die Ware Mängel aufweist oder gar nicht erst ankommt. Doch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW sind Beschwerden über die Rückabwicklung von Zahlungen an der Tagesordnung. Deshalb warnen die Verbraucherschützer jetzt.

PayPal: Deshalb beschweren sich so viele Kunden

"Falls bei einem mit PayPal bezahlten Kauf etwas schief geht, kann der PayPal-Käuferschutz helfen", erklärt der Bezahldienst auf seiner Internetseite. Das Wort "kann" in diesem Satz ist dabei ausschlaggebend. Denn wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet, hilft PayPal nicht immer weiter, wenn man als Käufer Probleme mit der Ware hat. "Wir erleben immer wieder, dass Verbraucher:innen Schwierigkeiten haben, ihre berechtigten Forderungen bei den Zahlungsdienstleistern durchzusetzen", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

"Wenn ein berechtigter Artikel, den Sie mit PayPal online bezahlt haben, zum Beispiel nicht ankommt oder nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht, können Sie den gesamten Kaufpreis des Artikels sowie die ursprünglichen Versandkosten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erstattet bekommen", erklärt PayPal. Doch ganz so einfach ist es nicht, sagt die Verbraucherzentrale. Häufig kommt es vor, dass Verbraucher in einem Schadensfall vergeblich versuchen, den Käuferschutz geltend zu machen, so die Verbraucherschützer.

Verbraucherzentrale warnt

So haben Kunden Nachweise über Produktmängel vorgelegt oder beanstandet, dass die Ware gar nicht geliefert wurde. Sie erhielten in einigen Fällen aber trotzdem kein Geld zurück. "Ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht, entscheiden die Dienstleister nach eigenem Ermessen und nicht immer nachvollziehbar und zugunsten der Verbraucher:innen", so Schuldzinski.

Denn was viele Kunden, die PayPal, Klarna und Co. nutzen, nicht wissen: Nicht in allen Fällen greift überhaupt der Käuferschutz. Daher sei ein genauer Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter nötig. Ausgeschlossen sein können etwa Dienstleistungen, digitale Produkte wie Apps und Online-Spiele oder Gutscheine. Auch wenn es zu Problemen beim Widerruf kommt – der Händler das Geld nicht zurückzahlt oder die Retoure angeblich nicht angekommen ist – springt der Käuferschutz nicht immer ein. Die Verbraucherzentrale rät Kunden deshalb dazu, bevorzugt auf ihre gesetzlichen Rechte wie Gewährleistung oder Widerruf zurückzugreifen.

Was Kunden stattdessen tun können

Viele Kunden erhoffen sich, Risiken mit einem Käuferschutz absichern zu können, der von Bezahldiensten wie PayPal angeboten wird. "Auf diesen Schutz sollte man sich jedoch nicht blind verlassen, sondern immer sorgfältig prüfen", sagt NRW-Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen. "Denn in vielen Fällen schützen gesetzlich bestehende Käuferrechte ohnehin gut." Am besten sei es, vor einem Online-Einkauf zu kontrollieren, ob der Onlinehändler altbewährte Zahlungsmethoden wie den Kauf auf Rechnung anbietet.

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Zu den Kommentaren (8)
Blasius Kawalkowski

Blasius Kawalkowski
Redakteur

Blasius liebt Musik und Fotografie. Schon als Kind hörte er U2, Van Halen und Billy Idol auf einem Tonbandgerät. Dabei war er sowohl vom Rock der 80er als auch von der Bandmaschine fasziniert. Als er mit 6 Jahren die ersten Fotos mit einer Analog-Kamera machte, war der Weg zum Technikjournalisten eingeschlagen. Das verstärkte sich in seiner Lehre zum Kfz-Mechaniker und im Journalismus-Studium.

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8 Kommentare
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  • Ingalena 92
    Ingalena vor 1 Woche Link zum Kommentar

    Mir hat der Käuferschutz leider kein einziges mal geholfen.
    Beide male ist die Ware nicht angekommen, sie wurde wahrscheinlich gar nicht ausgeliefert wie meine Recherche im Internet über den Shop ergab (leider erst nach dem Kauf). Beide male sollte ich dem PayPal Käuferschutz Beweise liefern, dass die Ware nicht geliefert wurde.

    Wie soll man etwas beweisen, das NICHT stattgefunden hat?

    Zum Glück waren das relativ kleine Beträge um die 40, 50 €.


    • 70
      Michael K. vor 1 Woche Link zum Kommentar

      Das ist schon eigenartig, denn beim Kauf als Privatperson bei einem gewerblichen Händler trägt der das Versandrisiko, müsste also seinerseits nachweisen, dass er den Versand getätigt hat und die Zustellung durch das beauftragte Logistikunternehmen erfolgt ist. Bei versichertem Versand ist so ein Nachweis normalerweise möglich. Aber auch bei unversichertem Versand ändert das nichts daran, dass der Händler das Risiko trägt und die Zustellung hätte durch ihn nachgewiesen werden müssen, was dann ebenfalls meist kaum noch möglich ist.
      Bei B2B- oder C2C-Geschäften trägt allerdings der Käufer das Versandrisiko.
      Die Höhe der Beträge zeigt allerdings auch, dass sich der Gang zum Anwalt wohl nicht gelohnt hätte, der bei dem Anliegen womöglich noch gelacht hätte.
      Vielleicht hätte aber die Verbraucherzentrale selber vermitteln können.
      Eine Tochter hatte mal ungewollt ein Abo abgeschlossen. Ich hatte das durch die Verbraucherzentrale prüfen lassen, was seinerzeit so etwa 22 € gekostet hat.
      Zwar war der Vertragsabschluss rechtlich nicht erfolgversprechend anfechtbar, durch Vermittlung der Verbraucherzentrale war der Anbieter aus Kulanz aber trotzdem bereit, den geschlossenen Abovertrag aufzulösen.


  • 37
    Tobias G. vor 2 Wochen Link zum Kommentar

    Ich würde mir wünschen, dass auch konkrete Beispiele genannt werden. Ich habe bis jetzt nur 1x Kontakt mit dem Käuferschutz in Anspruch nehmen müssen und PayPal war dabei äußerst zuvorkommend und hat mich direkt entschädigt.

    Wer im Internet zahlt sollte immer damit rechnen, dass etwas schief gehen kann. Und PayPal zu nutzen ist mMn immer besser als bei "unbekannten" Shops direkt zu zahlen, falls nicht anders möglich.

    Michael K.


    • 70
      Michael K. vor 1 Woche Link zum Kommentar

      Ging mir ähnlich. Zweimal hatte ich Probleme, beidesmal hat der Käuferschutz problemlos gegriffen.
      Was ich auch interessanter als Aussagen über viele sich beschwerende Kunden fände wäre, welcher Anteil der Kunden, die den Käuferschutz in Anspruch nehmen, dabei wirklich leer ausgeht, denn dass es häufig vorkommt, dass der Käuferschutz nicht greift sagt wenig, wenn die Zahl der Kunden die ihn in Anspruch nehmen gigantisch groß ist.
      Ich verstehe auch nicht, wieso man bevorzugt auf den gesetzlichen Käuferschutz zurückgreifen sollte. Man kann es mit dem Paypal-Käuferschutz versuchen, und wenn es damit nicht klappt, bleibt der gesetzliche Käuferschutz ja immer noch, wobei natürlich geltende Fristen berücksichtigt werden müssen.
      Und wenn Ware nicht ankommt und und/oder der Händler den Kaufbetrag nicht rückerstatten will, er also nicht kooperativ ist, was er ja dann schon im Rahmen des Käuferschutz-Tickets nicht war, nützt der gesetzliche Käuferschutz ggf. eben auch nur, wenn man bereit ist, einen Anwalt zu nehmen und seine Ansprüche einzuklagen. Das ist aber ein finanzielles Risiko, das durch den Warenwert oft nicht gerechtfertigt ist, denn "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

      Tobias G.


      • 37
        Tobias G. vor 1 Woche Link zum Kommentar

        Wenn man die Infos auf der Verbraucherschutzseite liest, ist das auch eher so lapidar geschrieben.

        Ich bin ja echt für den Verbraucherschutz, und die machen auch viel für uns, aber das erste Beispiel ist schon fragwürdig.

        Da wurde nach einer Inanspruchnahme des Käuferschutzes von PayPal geantwortet. Der Geschädigte hat die Mail "wochenlang"(!) übersehen und irgendwann wurde das Ticket seitens PayPal geschlossen und nicht wiedereröffnet. Ja, mei...

        Michael K.


      • 62
        René H. vor 1 Woche Link zum Kommentar

        Paypal ist aber kein Richter. Der Verkäufer kann Dir trotzdem das Inkasso auf den Hals hetzen. Da kann Paypal noch so sehr zu Deinen Gunsten entscheiden, die Entscheidung ist rechtlich bedeutungslos.


      • 37
        Tobias G. vor 1 Woche Link zum Kommentar

        Das stimmt, der Käuferschutz von PayPal ist eben auch keine 100%ige Garantie. Ich finde nur, dass sie hier - nach meiner einsamen Erfahrung - zu schlecht dargestellt wird.


      • 70
        Michael K. vor 1 Woche Link zum Kommentar

        Paypal ist zwar kein Richter, wird aber schon aus eigenem Interesse eine Art rechtliche Beurteilung durch eigene Anwälte oder andere in solchen Fragen geschulte Personen vornehmen, bevor es zu meinem Gunsten entscheidet.
        Und wenn die Forderungen des Verkäufers wirklich unberechtigt sind, dann muss man auch vor Inkassounternehmen keine Angst haben. Man widerspricht ihren Forderungen in rechtsicherer Form und wartet die Dinge ab, die da kommen.
        Das Inkassounternehmen müsste dann selber klagen, was es aus Gründen des Prozesskostenrisikos dann normalerweise nicht machen wird, egal womit es vorher droht. So jedenfalls meine eigene Erfahrung.

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